Aktuelles

28.08.2020

// COVID-19 // Ensuring safe events – instructions on implementation (english version)


03.08.2020

Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit hat die Hinweise zur Durchführung einer Veranstaltung in Bezug auf die Einordnung der Veranstaltung und der Bewertung des Infektionsrisikos angepasst. Diese kann in der aktuellen Version hier geladen werden:

Positionspapier COVID 19 der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit


13.05.2020 | Probenbetrieb

Bei der Durchführung von Proben für Veranstaltungen ist das höchsten Schutzziele bei jeder Betrachtung zu Arbeitsschutz und Besuchersicherheit das Leben und die Gesundheit aller Beteiligter. Daher begrüßen wir sowohl die aktuellen regelwerklichen Entwicklungen des Bundes als auch die mit Augenmaß und Sachverstand erlassenen Lockerungsbestimmungen der Bundesländer. Natürlich müssen angepasste Regelungen einzelner Länder oder Gebietskörperschaften berücksichtigt werden, auch im Falle erneuter Verschärfungen. Daher ist diese Handlungsempfehlung als eine Art lebendes Dokument anzusehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

– VBG – Branchenspezifische Handlungshilfen

– Trainingsbetriebes im Bereich des professionellen Bühnentanzes

– Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik

COVID-19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung – Hinweise zum Probenbetrieb


28.04.2020

Die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und die Veranstaltungsbranche als Teil davon steht künftig vor immensen Herausforderungen.

Nur noch die Sitzungen von kommunalen Gremien, die zum Teil explizit von den Verboten ausgenommen sind, werden unter Einhaltung entsprechender Auflagen sicher und erfolgreich in genehmigten Versammlungsstätten durchgeführt. Andere Veranstaltungen finden faktisch nicht mehr statt, und der Gedanke, dass diese von jetzt auf gleich wieder in der gewohnten Form ablaufen, wird sich als Wunschdenken erweisen. Die zukünftige Durchführung von Veranstaltungen gleicht einer Generalprobe, bei der erlernt werden muss, wie mit einem Hygieneplan sowie baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen das Ziel, die Umsetzung der Veranstaltung, erreicht wird. Dieser Prozess wird von vielen kleinen mutigen und bedachten Schritten begleitet werden und als kurzfristiges Ziel muss ein Weg gefunden werden, wie familiäre Zusammenkünfte und Veranstaltungen (Taufen, Geburtstage, Hochzeiten, Beerdigungen, Jubiläen, …)  umgesetzt werden können. Es ist daher naheliegend, dass der Wiederanlauf von Veranstaltungen im Kleinen (B2B-Bereich) starten kann.

Die Planung und Umsetzung erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen ist in überschaubaren Größenordnungen nahezu durchgängig möglich. Um im größeren Kontext Veranstaltungen wieder durchführen zu können, bedarf es der vielzitieren Schutzkonzepte mit den dort definierten Maßnahmen. Es besteht die Herausforderung, dass solche Konzepte nicht nur zur Papiersicherheit führen bzw. statische Momentaufnahmen sind und sich zum Teil selbst handlungsunfähig machen. Daher ist Pragmatismus, gepaart mit Weitblick und Sachverstand gefragt. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass die Veranstaltung später beginnt, verschoben oder sogar abgesagt wird! Diese Rückschläge führen zu neuen Erkenntnissen und öffnen den Weg zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei muss man sich den Gestaltungsspielraum, und sei er auf den ersten Blick noch so eng, offenhalten. In beiderseitigem Verständnis zwischen Veranstalter und Genehmigungsbehörden muss ständig die Balance zwischen den Anforderungen gehalten werden. Zu bedenken ist: Veranstaltungen können sowohl klein und gefährlich als auch groß und ungefährlich sein.

Es ist jetzt an den Akteuren, mit Augenmaß und Besonnenheit die richtigen Schritte in Richtung der Zusammenarbeit mit den Gefahrenabwehrbehörden zu unternehmen. Wir hoffen, dass diese Hinweise ihnen bei der Planung, Umsetzung und Nachbereitung einer Veranstaltung helfen und diese sicher durchführen   können. Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit wird die weiteren Entwicklungen beobachten und die aktuelle Situation regelmäßig erneut bewerten. Bitte bewerten Sie diese ersten Hinweise zur Durchführung als einen Beitrag dazu, zu dem wir uns gerne fachlich weiter abstimmen und austauschen können. 

Freuen wir uns auf neue Zeiten mit spannenden Herausforderungen. Sie werden kommen. Berlin, den 28.04.20

Christian A. Buschhoff, das Redaktionsteam und die Mitglieder der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit

COVID 19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung // Hinweise zur Durchführung


12.03.2020

Positionspapier COVID-19 der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit.


22.12.2019
Der Internetauftritt von xEMP wurde überarbeitet.